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Besondere Vorschriften für Handgepäck

Für Ihr Handgepäck gelten besondere Regeln. Flüssigkeiten, Gele und Aerosole im Handgepäck dürfen nur in kleinen Mengen (max. 100 ml pro Stück) und ordnungsgemäß verpackt mitgeführt werden. Dies gilt für alle Fluggäste, die von einem Flughafen innerhalb der Europäischen Union abfliegen oder dorthin umsteigen.

Neue Vorschriften

Die neuen Vorschriften gelten für Flüssigkeiten wie Wasser und andere Getränke zum Verzehr. Sie gelten auch für Gele, Pasten, Lotionen und den Inhalt von Aerosolen. Somit fallen auch Toilettenartikel wie Zahnpasta, Rasierschaum, Haargel, Lipgloss und Cremes darunter.

Dies sind die Regeln für Flüssigkeiten in Ihrem Handgepäck:
1. Sie dürfen nur Flüssigkeiten und Gele in Behältern von höchstens 100 Millilitern mitnehmen.
2. Diese Behälter dürfen nur in einem durchsichtigen Plastikbeutel mitgeführt werden.
3. Pro Person darf eine durchsichtige Plastiktüte mitgeführt werden.
4. Der durchsichtige Plastikbeutel darf nicht mehr als 1 Liter fassen.
5. Der durchsichtige Plastikbeutel muss wiederverschließbar sein.
Sie können eine geeignete durchsichtige Plastiktüte von zu Hause mitbringen.

Es gibt zwei Ausnahmen:
A. Babynahrung, die Sie während des Fluges benötigen. 
B. Medikamente, die Sie für die Dauer der Reise (= Flug und Auslandsaufenthalt) benötigen.
Die genauen Regeln hierzu finden Sie auch in der Webseite der Regierung.

Einkäufe an Flughäfen und an Bord
Nach der Ticket- und/oder Passkontrolle können Sie auf europäischen Flughäfen und an Bord einer europäischen Fluggesellschaft weiterhin (steuerfreie) Einkäufe tätigen. Flüssigkeiten und Gele, die Sie nach der Ticket- und/oder Passkontrolle oder im Flugzeug gekauft haben, werden im Geschäft oder an Bord für Sie verpackt und versiegelt - falls erforderlich. Das Siegel ist einen Tag lang gültig. Wenn Sie an einem anderen Flughafen umsteigen müssen, dürfen Sie das Siegel erst bei Ihrer Ankunft am Zielort öffnen.

Separate Abgabe des Handgepäcks
Bei der Kontrolle des Handgepäcks müssen Sie alle Flüssigkeiten getrennt aufgeben. Die Behälter müssen in den durchsichtigen Plastikbeutel passen und der Beutel muss geschlossen sein. Auch Mäntel, Jacken, Stiefel und große Elektrogeräte wie Laptops müssen Sie bei der Handgepäckkontrolle getrennt vorlegen.

Mitnahme von Lithium-Batterien, tragbaren elektronischen Geräten und elektronischen Zigaretten an Bord von Flugzeugen
Nach den neuen Vorschriften gelten folgende Regeln für die Mitnahme von Lithium-Batterien, tragbaren elektronischen Geräten und elektronischen Zigaretten:

  • Tragbare elektronische Geräte (einschließlich medizinischer Geräte) mit Lithium-Batterien müssen im Handgepäck mitgeführt werden; Beispiele für tragbare Geräte sind: Mobiltelefone, Laptops, Fotokameras.
  • Alle Ersatzbatterien für solche tragbaren Geräte sind nur im Handgepäck erlaubt;
  • Lose Batterien müssen separat verpackt werden (in der Originalverpackung des Einzelhandels oder in anderweitig isolierendem Material). Lose Batterien dürfen nur im Handgepäck mitgeführt werden;
  • Elektronische Zigaretten dürfen nur im Handgepäck mitgeführt werden. Maximal 1 Stück pro Passagier. Es ist verboten, die elektronische Zigarette an Bord des Flugzeugs zu benutzen.

Bitte beachten Sie: Es ist nicht erlaubt, ein Samsung Galaxy Note 7

auf einen Flug vom Groningen Airport Eelde mitzunehmen. Dies gilt sowohl für das Handgepäck als auch für das aufgegebene Gepäck.