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Passkontrolle

Wenn Sie vom Flughafen Groningen Eelde in eines der Schengen-Länder fliegen, findet keine Passkontrolle statt. Passagiere, die zu einem Ziel außerhalb der Schengen-Länder fliegen, müssen eine Passkontrolle durchlaufen.hengen-Länder fliegen, müssen eine Passkontrolle durchlaufen.

Paspoortcontrole

Die *Schengenländer sind: Österreich, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Spanien, Slowakei, Slowenien, Schweden und die Tschechische Republik.

Reisepass oder Personalausweis
Aufgrund der Ausweispflicht sollten Sie immer einen gültigen Reisepass oder einen europäischen Personalausweis mit sich führen. Weitere Informationen zu Reisedokumenten erhalten Sie bei Ihrem Reiseberater. 

* Alle Kinder müssen ein eigenes Ausweisdokument oder einen Reisepass besitzen. Einschreibungen sind nicht mehr gültig.
* Ihre Reise in die Türkei: Ihr Reisepass oder Personalausweis muss bei der Ankunft noch mindestens 6 Monate gültig sein. 

Nur für niederländische Fluggäste - Beantragen Sie Ihren Reisepass oder Personalausweis rechtzeitig!
Denken Sie daran, dass die Beantragung eines Reisedokuments mehrere Tage dauert. Im Durchschnitt dauert es fünf Arbeitstage, bis Sie Ihr Reisedokument abholen können.

Eilverfahren
Einen Reisepass können Sie auch im Eilverfahren (Expresspass, e-Reisepass) bei ihrer Behörde beantragen. In dem Fall können Sie Ihr Reisedokument meistens nach 3 bis 5 Werktagen abholen, vorausgesetzt, Sie haben es rechtzeitig beantragt. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Behörde.

Notdokument
Die Koninklijke Marechausssee kann in Ausnahmefällen Not-Reisepass ausstellen, hierfür gelten jedoch bestimmte, strenge Voraussetzungen. Nicht jeder kann immer einen Not-Reisepass bekommen. Jeder Antrag wird einzeln am Schalter im Terminal beurteilt.
Weitere Informationen über Notdokumente erhalten Sie bei der Koninklijke Marechaussee auf dem Groningen Airport Eelde. 
 T. +31 (0)88-9512154

Einverständniserklärung bei Reisen allein mit einem Kind
Sie können nicht einfach allein mit einem minderjährigen Kind (bis zu 18 Jahren) reisen. Dazu benötigen Sie eine Einverständniserklärung der Eltern, des Vormunds oder einer anderen Person, die das Sorgerecht für das Kind hat. Diese Vorschrift gilt, um Kindesentführungen zu verhindern. 

Visa
Für einige Länder benötigt man für den Aufenthalt und schon für die Durchreise außer einem gültigen Reisepass auch ein Visum. Einige Länder stellen besondere Anforderungen bezüglich der Gültigkeitsdauer des Reisedokuments, bevor ein Visum ausgestellt wird. Für weitere Informationen verweisen wir Sie auf die Internetseite des niederländischen Außenministeriums www.minbuza.nl (Informationen auf Niederländisch und Englisch).

Selbstverständlich können Sie auch jederzeit Ihr Reisebüro zu Rate ziehen.

Impfungen
Für allgemeine Informationen bezüglich Impfungen erkundigen Sie sich bitte bei den einschlägigen Stellen.D iesbezügliche Informationen auf Niederländisch und Englisch finden Sie auf der Internetseite des niederländischen Koordinationszentrums für Reiseberatungen (Landelijke Coordinatiecentrum Reizigersadvisering) www.lcr.nl.